Mitgliedschaft

Die nachfolgenden Artikel sollen die Neuanwerbung bzw. den Ausschluss von Mitgliedern der 5th Syrtis Fusiliers regeln. Alle diese Artikel haben generell einen empfehlenden und keinen absolut bindenden Charakter. Den Füsiliersrat bilden alle Füsiliere, die dem 5th Syrtis Fusiliers Regiment zugeordnet sind, der Milizrat setzt sich aus den Füsilieren im aktiven Dienst der New Syrtis Capellan March Milita zusammen.

Jeder Füsilier ist berechtigt neue Mitglieder für das Chapter zu werben. Sollte ein Füsilier sich dazu entscheiden eine Person anzuwerben, so geschieht dies, indem er für die entsprechende Person eine Empfehlung gegenüber allen anderen Füsilieren ausspricht und die Person zur Miliz (New Syrtis CMM) einberuft. Da die 5th Syrtis Fusiliers sich aus dem gesamten deutschsprachigem Raum rekrutieren und entsprechend eine persönliche Anhörung/Vorstellung praktisch unmöglich ist, hat die Empfehlung über das Forum zu erfolgen. Selbstverständlich kann ein Aussenstehender, der gerne Mitglied bei den 5th Syrtis Fusiliers werden möchte, auch auf eigene Initiative (Selbstempfehlung) hin zur Miliz einberufen werden. Gegen eine Einberufung zur Miliz kann nach der Ankündigung von jedem Füsilier Protest eingelegt werden. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass eine Person nicht über die Miliz rekrutiert werden muss. Durch besondere Empfehlungen eines oder mehrerer Füsiliere kann die Probezeit in der Miliz verkürzt werden oder ganz entfallen. Dies muss vom Füsiliersrat mittels einfacher Mehrheit bestätigt werden, der Milizrat hat ein Mitspracherecht.


Sollte niemand einen Einspruch gegen die Einberufung zur Miliz haben, so bedarf es nur noch einer obligatorischen und offiziellen Bestätigung seitens des befehlshabenen Offiziers oder seines Vertreters. Nach dieser Bestätigung beginnt die 1 Jahr und ein Tag dauernde Anwärterschaft, in der der betreffende Fusilier seinen Dienst als Rekrut der New Syrtis Capellan March Militia versieht. Am Ende dieser Probezeit kann der Füsilier zu den 5th Syrtis Fusiliers versetzt werden. Die Versetzung bedarf einer Entscheidung des Füsilierrates mit einfacher Mehrheit. Der Milizrat hat hierbei wiederum Mitspracherecht, sowie jedes Mitglied der 5th Syrtis Fusiliers das Recht hat, sein Veto einzulegen. Sollte dies geschehen, so muss dies dem Füsiliersrat vorgetragen werden. Ein Veto erfordert dabei eine stichhaltige Begründung und sollte folgenden Sinn erfüllen:

  • jeder "alte" Füsilier, soll die Möglichkeit haben einen Anwärter abzulehnen, mit dem er ein wirklich ernsthaftes persönliches Problem hat, dass ihn z.B. dazu bewegen würde, bei Annahme des Anwärters selber auszutreten, bzw. dass die Geselligkeit des Chapters ernsthaft gefährden würde. (quasi "Bestandsschutz") 
  • aber kein "alter" Füsilier darf einem Anwärter die Mitgliedschaft aus nichtigen Gründen mit seinem Veto verwehren (Stichwort Willkür, bzw. Leichtfertigkeit).
  • Ein Veto muss wiederum von der einfachen Mehrheit des Füsilierrates abgesegnet werden.

Sollte die Versetzung bestätigt werden, so wird der Anwärter offiziell mit demselben Rang, den er bei der NSCMM bekleidet hat, zu den 5th Syrtis Fusiliers versetzt. Es besteht die Möglichkeit bei einem Anwärter aufgrund besonderer Umstände und/oder Leistungen sowohl die Aufnahmefrist zu verkürzen, als auch ihn mit einem höheren Rang zu übernehmen. Dies muss jedoch wieder sowohl durch den Füsilierrat mittels einfacher Mehrheit bestätigt werden und wie immer hat der Milizrat ein Mitspracherecht.

 

Der Ausschluss von Mitgliedern folgt denselben Gesichtspunkten wie die Ablehnung von Bewerbern aus der Miliz. Der Antrag auf Ausschluss bedarf einer einfachen Mehrheit, um zu bestehen. Dabei hat jedes Mitglied der 5th Syrtis Fusiliers das Recht, abzustimmen. Der Antrag auf Ausschluss muss dem Füsilierrat vorgetragen werden und erfordert eine ausformulierte Begründung. Auch hier gelten die Grundideen:

  • jeder Füsilier, soll die Möglichkeit haben einen Antrag zu stellen, um ein anderes Mitglied, das sich ernsthaftes, mehrmaliges Fehlverhalten hat zu schulde kommen lassen, und dass die Geselligkeit des Chapters ernsthaft gefährdet, auszuschliessen.
  • kein Füsilier darf ein anderes Mitglied aus nichtigen Gründen einer solchen Prozedur aussetzen (Stichwort Willkür, bzw. Leichtfertigkeit).

Ein solcher Antrag muss gut abgewägt werden und es muss allen Parteien die Möglichkeit gegeben werden, sich dazu zu äußern. Anschließend muss wiederum von der absoluten Mehrheit der entsprechenden Gremien (Füsilierrat; Milizrat hat Mitspracherecht) die Entscheidung gefällt werden.

 

Nicht ganz ohne Stolz möchten wir anmerken, dass es bis jetzt noch keinen einzigen Ausschluss, nicht einmal einen Antrag dazu gegeben hat.

Autor: Jan Rüther